Rekultivierung Steuer 2016

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Sehr geehrtes Konsortialmitglied,

Mit dem Zahlungsbescheid, den Sie von uns bekommen haben (siehe Faksimile im Anhang), teilen wir Ihnen die Summe des Konsortialbeitrages (Entwässerung oder Beregnung) des Jahres 2016 zu Lasten Ihrer Liegenschaft/en im Einzugsgebiet des Konsortiums mit.

Avvisi contribuenza 2016Der Beitrag ergibt sich aus den Kosten der Instandhaltung der Kanäle, Gräben, Böschungen und Pumpwerken, die für einen geregelten Wasserabfluss sorgen und somit zum hydraulischen Schutz des Territoriums beitragen. Dieser Beitrag wurde auf der Grundlage des Klassifizierungsplanes berechnet. Der Klassifizierungsplan wurde auf der Grundlage des Regionalgesetzes 12/2009 und des Beschlusses des Regionalausschusses Nr. 79/2011 erstellt  und wurde  vom Delegiertenrat des Konsortiums am 28.06.2011 und vom Regionalausschuss Nr. 572 von 03.05.2013 genehmigt.

Der Betrag des Zahlungsbescheides wurde für das gesamte Jahr 2016 auf der Grundlage des im Konsortialkataster am Beginn des Jahres eingetragenen Eigentums festgelegt. 

Um die Einzahlungsprozedur zu optimieren und zu vereinfachen, hat das Konsortium jenen Konsortialmitgliedern, die mehrere Positionen im Kataster aufscheinen haben, einen einzigen Zahlungsbescheid zugestellt, indem es die Einzelpositionen zusammengefasst  und  an den Ersteingetragenen  (den Empfänger des Bescheids) laut  Steuernummer verschickt hat. Die einzelnen Positionen und die jeweiligen Details können Sie trotzdem noch der beigelegten Beschreibung entnehmen

Es werden auch die Beiträge der Jahre 2015 und 2016  jener Immobilien, die im Gebäudekataster des Konsortiums eingetragen sind, laut Art. 39 des R.G. 12/2009, abgeändert mit Art. 45 des R.G. 13/2012 und laut Finanzgesetz der Region für die Haushaltsahre 2015 und 2016, eingehoben (die Höhe der Beitragsbefreiung ist proportional zu den Mitteln die im Haushalt vorgesehen sind)

Weiters teilen wir Ihnen mit, dass dieses Jahr die Beiträge mittels Posterlagsschein„ bollettini M.A.V.“ ohne zusätzliche Spesen für den Beitragszahler bei den Schaltern der Bank Monte Paschi di Siena oder bei einem Bankinstitut ihrer Wahl, über Homebanking und bei den jeweiligen Postämtern (mit Spesen zu Lasten des Beitragzahlers) bezahlt werden können.

Als Alternative zur Aussendung über den normalen Postweg kann der Zahlungsbescheid auch über E-mail (wie auf der Rückseite angeführt) zugestellt werden. Eine Zustellung über E-mail würde den Dienst des Konsortiums verbessern  die Spesen  und die Umweltbelastung verringern.

Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass auch die Möglichkeit besteht für die Bezahlung einen Dauerauftrag bei ihrer Bank zu tätigen. Das diesbezügliche Modell, kann von der Homepage des Konsortiums heruntergeladen werden und muß ausgefüllt dem Konsortium zurückerstattet werden.

 WICHTIG

Der Zahlungsbescheid wird als einfache Zustellung allen Beitragspflichtigen, die in den Beitragsrollen des Konsortiums eingetragen sind, geschickt. Dieser Einhebungsmodus mittels Zahlungsbescheid erspart dem Beitragspflichtigen die Zustellungsgebühr der Steuerzahlkarte.

Wenn jedoch festgestellt wird, dass der Beitrag nicht innerhalb der festgelegten Frist bezahlt wurde, wird die Einhebung des Beitrages  über den Steuereinheber Equitalia  (mit der Erhöhung für den zeitlichen Verzug) - wie vom D.P.R. (Dekret des Präsidenten der Republik Italien) Nr. 602/1973 vorgesehen, durchgeführt.

Wir möchten Sie auffordern, die Daten des Zahlungsbescheides genauestens zu kontrollieren und dem Katasteramt des Konsortiums eventuelle Abweichungen mitzuteilen, damit es die notwendigen Richtigstellungen sofort durchführen kann.

Weiters teilen wir Ihnen mit, dass Eigentumsveränderungen, die im Laufe dieses Jahres erfolgt sind und die nichtmitgeteilt wurden, keine Befreiung (auch nicht teilweise) der Bezahlung des Beitrages mit sich bringen. Der Verkäufer kann den Konsortialbeitrag jedoch beim Käufer einfordern, sollte der Beitrag nach dem Verkauf der Liegenschaft bezahlt worden sein.

Der Steuerzahler,  der den Zahlungsbescheid über E-mail oder über eine zertifizierte E-Mail (PEC) erhalten möchte, kann dies über die Website (Abschnitt „ Catasto) oder direkt am Sitz des Konsortiums  beantragen, indem er das vorgesehene Formular ausfüllt.

Verantwortliche Person für die steuerrechtliche Abwicklung der Einhebung laut Gesetz Nr. 241/90 ist Generaldirektor Dr. Ing. Sergio Grego.

  

ZAHLUNGSMODALITÄTEN FÜR ANSÄSSIGE IN ITALIEN:

Bezahlt werden kann mittels:

1. Posterlagsschein – bollettino MAV  (beigelegt) – OHNE ZUSÄTZLICHE SPESEN bei allen Schaltern der Bank „Monte Paschi di Siena“ oder bei ihrem Bankinstitut und  über Homebanking

2. Posterlagsschein – bollettino MAV (beigelegt) bei allen Postämtern (mit Spesen zu Lasten des Beitragzahlers)

 

ZAHLUNGSMODALITÄTEN FÜR ANSÄSSIGE IM AUSLAND:

Banküberweisung auf Bank K/K BANCA MONTE DIE PASCHI DI SIENA  lautend auf den Namen:

Consorzio di Bonifica Veneto Orientale

IBAN IT 60 X 01030 36241 000000589072 – BIC PASCITM1V89

wobei als Grund der Überweisung ausschließlich die Nummer des Zahlungsbescheids  und die Steuernummer angegeben werden muss

Es besteht die Möglichkeit für die nächsten Aussendungen die Bezahlung auch mittels Dauerauftrag über K/K - Belastung (“SEPA“) durchzuführen. Diesbezügliches Formular steht auf der Internetseite des Konsortiums (Formular herunterladen)  und in den Büros des Konsortiums zur Verfügung.

 

Für weitere Informationen:

Email:  catasto@bonificavenetorientale.it  -  protocollo@bonificavenetorientale.it

PEC:       consorzio@pec.bonificavenetorientale.it

WEB:     www.bonificavenetorientale.it

 

oder sich direkt an das Katasteramt des Konsortium wenden:

Verwaltungssitz in Portogruaro

Viale Venezia 27 – 30026 Portogruaro (VE)  -  Tel 0421-392588 -  0421-392511  Fax 0421-392512 –  Bürozeiten: Montag 15:00 – 17:00 Uhr und  Donnerstag 8:30 – 12-00 Uhr

 

Verwaltungssitz in San Donà di Piave

Piazza Indipendenza 25 – 30027 San Donà di Piave - Tel. 0421-596688 – 0421 – 596611  - Fax 0421-596659 - Bürozeiten: Montag 8:30 – 12:00 Uhr und Donnerstag 15:00 – 17:00 Uhr