Zahlungsbescheid 2017

Modulo di autorizzazione addebito in conto corrente
Modulo di richiesta di recapito Avviso di pagamento
Richiesta coefficiente di riduzione per sistemi di mitigazione idraulica
Richiesta applicazione di coefficiente di riduzione

 


Download copia Avviso 2017

Wertes Konsortialmitglied

Das Bonifizierungskonsortium Veneto Orientale hat heuer einen neuen Klassifizierungsplan für die Aufteilung der Konsortialbeiträge genehmigt. Der neue Klassifizierungsplan wurde auf der Grundlage der rechtlichen Bestimmungen (E.T. Nr. 215/1933 und R.G. 12/2009 und weitere) erstellt, vom Verwaltungsrat des Konsortiums am 22.12.2016 (Beschluß Nr. 12/A-16) und dann von der Region Veneto mit Ausschußbeschluß Nr. 1563 vom 03.10.2017 genehmigt.

Der neue Plan ermöglicht nun mit einheitlichen Parameter die Aufteilung der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten der Bonifizierungsbauten auf dem gesamten Einzugsgebiet zwischen allen Liegenschaften (Grundstücke und Häuser), welche aus der Tätigkeit der Bonifizierung einen Nutzen ziehen und innerhalb des Einzugsgebietes liegen. Das sind die Liegenschaften, die von der Regenwasserentsorgung einen Nutzen und jene landwirtschaftlichen Grundstücke, die von der Bewässerung einen Nutzen ziehen.

Die vom Konsortium verwalteten Bonifizierungsbauten, deren Aufgabe es ist im Einzugsgebiet für einen geregelten Wasserabfluß zu sorgen (natürliche oder künstliche Entwässerung) sind: 1.660 Kanäle,   500 km Gräben und 80 Entwässerungsanlagen (Pumpwerke) mit einer Förderleistung von 839.000 l/s. Die Bewässerungsbauten hingegen ermöglichen eine Wasserverteilung von insgesamt 47.500 l/s.

Mit beiliegendem Zahlungsbescheid übermitteln wir Ihnen die Summe des Konsortialbeitrages (Entwässerung oder Beregnung) des Jahres 2017 zu Lasten Ihrer Liegenschaft/en, die mit dem neuen Klassifizierungsplan berechnet wurden.

Bei der Erstellung des Klassifizierungsplanes wurden jene Zonen mit einem niedrigen Abflußverhalten und jene nicht landwirtschaftlichen Liegenschaften berücksichtigt, die mit Rückhaltebecken bzw. Wasserrückhaltevorrichtungen laut Dekret des Regionalausschusses n. 2948/2009 ausgerüstet sind. Für diese Art der Liegenschaften wurden Berechnungskoeffizienten angewandt, die insgesamt eine Verminderung des Beitrages mit sich bringen. Genauere Informationen können auf der Homepage des Konsortiums im Abschnitt „Piano di Classifica“ eingeholt werden

Auch der Beitrag für die Beregnung wurde aufgrund einer wirtschaftlich- technischen Analyse festgelegt. Für jede homogene Zone wurden die einzelnen Kostenstellen des jeweiligen Beregnungssystems ermittelt und werden nun jedem einzelnen Grundstück, das bewässert wird mit einem Beregnungskoeffizienten, zugewiesen.

DER PRÄSIDENT

Dott. Giorgio Piazza

 

 

Importante

Der vorliegende Zahlungsbescheid wird als einfache Zustellung allen Beitragspflichtigen, die in den Beitragsrollen des Konsortiums eingetragen sind, geschickt. Dieser Einhebungsmodus mittels Zahlungsbescheid erspart dem Beitragspflichtigen die Zustellungsgebühr der Steuerzahlkarte.

Der Konsortialbeitrag kann nicht aufgeteilt und muß für das gesamte Jahr bezahlt werden. Dies hat zur Folge, dass Eigentumsänderungen die im Laufe des Jahres erfolgen, erst ab dem darauffolgenden Jahr berücksichtigt werden können. Im Abschnitt “Dettaglio degli importi dovuti” und “Elenco degli immobili soggetti a contributo” ist eine genaue Beschreibung der einzelnen Beiträge aufgelistet

Avviso Ita 2017

Um die Einzahlungsprozedur zu optimieren und zu vereinfachen, hat das Konsortium jenen Konsortialmitgliedern, die mit mehreren Positionen im Kataster aufscheinen haben, einen einzigen Zahlungsbescheid zugestellt, indem es die Einzelpositionen zusammengefasst  und  an den Ersteingetragenen  (den Empfänger des Bescheids) laut  Steuernummer verschickt hat. Die einzelnen Positionen und die jeweiligen Details können Sie trotzdem noch der beigelegten Beschreibung entnehmen.

Alle Konsortialmitglieder sind aufgefordert, die Daten des Zahlungsbescheides (Katasterdaten, Beitragszahler, Steuernummer, Anschrift) genauestens zu kontrollieren.Für die Richtigstellung von Fehlern sollten Kopien der Unterlagen dem Katasteramt des Konsortiums über E-mail 

 

Alle Konsortialmitglieder sind aufgefordert, die Daten des Zahlungsbescheides (Katasterdaten, Beitragszahler, Steuernummer, Anschrift) genauestens zu kontrollieren. Für die Richtigstellung von Fehlern sollten Kopien der Unterlagen dem Katasteramt des Konsortiums über E-mail (catasto@bonificavenetorientale.it) oder per Post geschickt oder auch direkt im Katasteramt des Konsortiums abgegeben werden.

Alle Anträge um Richtigstellung der Eigenschaften der Liegenschaften (Flächen mit landwirtschaftlichen Benachteiligungen und mit hohem Grundwasserspiegel oder Flächen, welche nicht regelmäßig bewässert werden können) oder Abänderungen im Allgemeinen die nach der Anwendung des neuen Klassifizierungsplanes erfolgt sind und innerhalb 30.12.2017 eingereicht werden, werden von den zuständigen Ämtern mit einer eventuellen Ausgleichszahlung des Beitrages der Steuerrolle 2017 behandelt.

 

WICHTIG

 

Das Ansuchen um Richtigstellung hat nicht automatisch einen Aufschub des Zahlungstermins des laufenden Jahres zur Folge. Die Eigentumsänderungen werden erst mit den Steuerzahlkarten 2018 angewandt/wirksam. Aufrecht hingen bleibt das Recht des „Verkäufers“ diese Summen beim „Käufer“ der Liegenschaft einzufordern, sollte der Beitrag nach dem Verkauf der Liegenschaft bezahlt worden sein.

Wenn jedoch festgestellt wird, dass der Beitrag nicht innerhalb der festgelegten Frist bezahlt wurde, wird die Einhebung des Beitrages  über den Steuereinheber Equitalia  (mit der Erhöhung für den zeitlichen Verzug) - wie vom D.P.R. (Dekret des Präsidenten der Republik Italien) Nr. 602/1973 vorgesehen, durchgeführt.

Der/die Beitragszahler, der/die den Zahlungsbescheid über E-mail oder über eine zertifizierte E-Mail (PEC) erhalten möchte, kann dies über die Internetseite (www.bonificavenetorientale.it - Abschnitt „ Catasto“ oder direkt am Sitz des Konsortiums beantragen, indem er das vorgesehene Formular ausfüllt.

Weiters teilen wir Ihnen mit, dass die Bezahlung auch mittels Dauerauftrag über K/K - Belastung durchgeführt werden kann. Diesbezügliches Formular steht auf der Internetseite des Konsortiums (Formular herunterladen) und in den Büros des Konsortiums zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beiträge der Bonifizierung von der Einkommenssteuer laut Art. 10, Buchstabe a) des D.P.R. 917/1986 und laut Beschluß Nr.44/E vom 04.07.2013 abgesetzt  werden können.

Rekurs gegen den vorliegenden Zahlungsbescheid wegen Flüchtigkeitsfehler, können im Konsortium (Art. 112 – K.D. 8 Mai 1904 Nr. 368) innerhalb 30 Tage ab Zahlungstermin (D.P.R. 24.11.1971 Nr. 1199) eingereicht werden.

Verantwortliche Person für die steuerrechtliche Abwicklung der Einhebung laut Gesetz Nr. 241/90 ist Generaldirektor Dr. Ing. Sergio Grego.

 

HINWEIS ZUR EINZAHLUNG

ZAHLUNGSMODALITÄTEN FÜR ANSÄSSIGE IN ITALIEN:

 

Bezahlt werden kann mittels:

1.         Posterlagsschein – bollettino MAV  (beigelegt) – OHNE ZUSÄTZLICHE SPESEN

bei allen Schaltern der Bank „Monte Paschi di Siena“ oder bei ihrem Bankinstitut und  über Homebanking

2.         Posterlagsschein – bollettino MAV (beigelegt) bei allen Postämtern (mit Spesen zu Lasten des Beitragzahlers)

 

ZAHLUNGSMODALITÄTEN FÜR ANSÄSSIGE IM AUSLAND:

Banküberweisung auf Bank K/K BANCA MONTE DIE PASCHI DI SIENA  lautend auf den Namen:

Consorzio di Bonifica Veneto Orientale

IBAN IT 60 X 01030 36241 000000589072 – BIC PASCITM1V89

als Grund der Überweisung muss ausschließlich die Nummer des Zahlungsbescheids  und die Steuernummer angegeben werden.

 

 

 

Für weitere Informationen du Mitteilungen

E-mail: catasto@bonificavenetorientale.it -  protocollo@bonificavenetorientale.it

PEC:consorzio@pec.bonificavenetorientale.it

Web: www.bonificavenetorientale.it

Katasteramt in San Donà di Piave (VE)

Piazza Indipendenza 25 – 30027 San Donà di Piave (VE)

Tel. 0421-596688 - 0421-596611 – Fax 0421-596659

Bürozeiten: Montag 8:30 – 12:00 Uhr und Donnerstag 15:00 – 17:00 Uhr

Katasteramt in Portogruaro

Viale Venezia 27 – 30026 Portogruaro (VE)

Tel. 0421-392588 - 0421-392511 - Fax 0421-392512

Bürozeiten: Montag 15:00 – 17:00 Uhr und  Donnerstag 8:30 – 12-00 Uhr