Zahlungsbescheid 2020

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Richiesta coefficiente di riduzione per sistemi di mitigazione idraulica
Richiesta applicazione di coefficiente di riduzione

 

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Wertes Konsortialmitglied 

Die Notsituation aufgrund der COVID 19 Pandemie erfordert auch von uns eine Reorganisation der Arbeiten, aber auch ein Nachdenken über unsere üblichen Gewohnheiten.

 

Die Tätigkeit des Konsortiums wurde in dieser Zeit weitergeführt und so konnten die wichtigsten Dienstleistungen, wie die Verteilung des Beregnungswassers für die Landwirtschaft und für die Umweltbelebung aber auch die hydraulische Sicherheit des Territoriums gewährleistet werden.

 

Auch die vielen ausserordentlichen Arbeiten zum Ausbau der hydraulischen Anlagen und der Beregnungsanlagen, deren Durchführung von den öffentlichen Körperschaften an das Konsortium übertragen wurden,  konnten weitergeführt werden.

 

Die Verwaltung der hydraulischen Anlagen ermöglichen einen geregelten Abfluß des Regenwassers (mittels natürlicher oder künstlicher Entwässerung)  auf einer Fläche von 115.000 Hektar. Von diesen befinden sich 80.000 Hektar unter dem Meeresspiegel bzw. unter dem Höchstwasserstand der wichtigsten Wasserläufe. In diesem Bereich des Einzugsgebietes garantieren 90 Pumpwerke  einen geregelten Wasserabluß. 60.000 Hektar des Einzugsgebietes können auch den Dienst der Bewässerung in Anspruch nehmen.

 

Mit vorliegendem Zahlungsbescheid haben wir Ihnen den Konsortialbeitrag für die Entwässerung/Bewässerung für das Jahr 2020 bezogen auf ihre Liegenschaften im Einzugsgebiet des Konsortiums mitgeteilt. Die Berechnung der Konsortialbeiträge erfolgte auf der Grundlage des Klassifizierungsplans, der mit Beschluß des Verwaltungsrats der Region Veneto Nr. 1563 vom 03.10.2017 genehmigt wurde und in Durchführung des Aufteilungsplanes für das Geschäftsjahr 2020, der mit Beschluß des Delegiertenrates Nr. 12 vom 02.11.2019 genehmigt wurde.

 

Dieser Aufteilungsplan ermöglicht es mit einheitlichen Parameter die Aufteilung der Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Aufsichtskosten der Bonifizierungsbauten auf dem gesamten Einzugsgebiet für jene Liegenschaften, die aus der Tätigkeit der Bonifizierung einen Nutzen ziehen, unabhängig ob es ich um landwirtschaftliche Grundstücke, Immobilien oder  Infrastrukturen handelt. Die Spesen für die Bewässerung werden hingegen nur auf jene Liegenschaften aufgeteilt, die das Wasser von den Bewässerungsanlagen beziehen.

 

Der Zahlungsbescheid kann mittels beigelegtem Posterlagsschein – „bollettino MAV“ ohne zusätzliche Spesen für den Beitragszahler bei allen Schaltern der Bank „Monte Paschi di Siena“ oder bei ihrem Bankinstitut und über Homebanking bezahlt werden. Weiters kann der Bescheid auch bei allen Postämtern (jedoch mit Spesen zu Lasten des Beitragzahlers) bezahlt werden.

 

Aufgrund von eventuellen finanziellen Schwierigkeiten einiger Konsortialmitglieder im Zuge der Notmassnahmen zur COVID- 19 Bekämpfung, hat der Verwaltungsrat des Konsortiums einen Aufschub des Zahlungstermins innerhalb dieses Jahres ohne zusätzliche Spesen genehmigt. Der Aufschub muß im Büro des Konsortiums aber beantragt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

DER PRÄSIDENT

Dr. Giorgio Piazza

 

 

 

 

 

ZAHLUNGSMODALITÄTEN FÜR ANSÄSSIGE IM AUSLAND:

 

Banküberweisung auf Bank K/K BANCA MONTE DEI PASCHI DI SIENA  lautend auf den Namen:

Consorzio di Bonifica Veneto Orientale

IBAN IT 60 X 01030 36241 000000589072 – BIC PASCITM1V89

 

als Grund der Überweisung muss ausschließlich die Nummer des Zahlungsbescheids und die Steuernummer angegeben werden.

 

  

  

WICHTIG

Der Zahlungsbescheid wird als einfache Zahlungsaufforderung allen Beitragspflichtigen, die in den Beitragsrollen des Konsortiums zu Beginn des Jahres 2020 eingetragen sind, geschickt.

 

avviso sito web 2020 ENG9Alle Konsortialmitglieder sind aufgefordert, die Daten des Zahlungsbescheides (Katasterdaten, Beitragszahler, Steuernummer, Anschrift) genauestens zu kontrollieren. Für die Richtigstellungen und Änderungen sollten Kopien der Unterlagen dem Katasteramt des Konsortiums laut den unten angeführten Modalitäten übermittelt werden.

Mit selbiger Vorgangsweise können auch alle Anträge um Richtigstellung der Eigenschaften der Liegenschaften, für welche eine Reduzierung des Beitrages vorgesehen ist  (Flächen mit landwirtschaftlichen Benachteiligungen und mit hohem Grundwasserspiegel oder Flächen, welche nicht regelmäßig bewässert werden können) oder Abänderungen im Allgemeinen eingereicht werden.

 

Das Ansuchen um Richtigstellung hat nicht automatisch einen Aufschub des Zahlungstermins des laufenden Jahres zur Folge. Die Änderungen werden erst mit den Steuerzahlkarten 2019 angewandt/wirksam. Aufrecht hingen bleibt das Recht des „Verkäufers“ diese Summen beim „Käufer“ der Liegenschaft einzufordern, sollte der Beitrag nach dem Verkauf der Liegenschaft bezahlt worden sein.

 

Wenn jedoch festgestellt wird, dass der Beitrag nicht innerhalb 31. Dezember 2020 bezahlt  wurde, wird die Einhebung des Beitrages über den Steuereinheber laut D.P.R. Nr. 602/1973 (mit diesbezüglicher Erhöhung für den zeitlichen Verzug und für die Einhebungsspesen) durchgeführt. Im Abschnitt „Zahlungstermine“ wurden die eingezahlten Beiträge vom Jahre 2019 mit Stand 18. April 2020 verzeichnet

 

Der Beitragszahler, der den Zahlungsbescheid über E-mail oder über eine zertifizierte E-Mail (PEC) erhalten möchte, oder die Einzahlung mittels Dauerauftrag über K/K - Belastung durchführen will, kann dies über die Internetseite www.bonificavenetorientale.it  - Abschnitt „ Catasto“ oder direkt am Sitz des Konsortiums beantragen, indem er das vorgesehene Formular ausfüllt.

Rekurs gegen den Zahlungsbescheid wegen Flüchtigkeitsfehler, können im Konsortium (Art. 112 – K.D. 8 Mai 1904 Nr. 368) innerhalb 30 Tage ab Zahlungstermin (D.P.R. 24.11.1971 Nr. 1199) eingereicht werden.

 

Verantwortliche Person für die steuerrechtliche Abwicklung der Einhebung laut Gesetz Nr. 241/90 ist Generaldirektor Dr. Ing. Sergio Grego.

 

 

FÜR WEITERE INFORMATIONEN kann die kostenlose grüne Nummer

PRONTO CONSORZIO:   800 189 580 

angerufen oder die Homepage des Konsortiums www:bonificavenetorientale.it  besucht werden

 

 

 

  

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN (EU- PRIVACY)

 

  In Bezug auf die neuen Datenschutzbestimmungen möchten wir Sie auffordern, Einsicht in das Informationsschreiben zu nehmen das auf der Internetseite des Konsortiums „Consorzio di Bonifica Veneto Orientale“ zu finden ist. Auf Folgendes möchten wir hinweisen:

1. Die persönlichen Daten die vom Konsortium verwaltet werden, werden auch ohne ihrer Zustimmung über das öffentliche Liegenschaftsverzeichnis und über Datenbanken von Verwaltungen des Staates eingeholt.

2. Diese Daten werden für die institutionellen Aufgaben des Konsortiums u.z. für folgende Notwendigkeiten und Zielsetzungen verwendet:

a)    Erstellung und Verwaltung des konsortialen Katasters

b)    verwaltungsmäßige, steuerrechtliche und buchhalterischen Verpflichtungen

c)    gesetzliche, statutarische und vertragliche Verpflichtungen

d)    für den Kontakt zwischen Konsortialmitglied und Ämter

e)    um Ihre Beteiligung gegenüber dem Konsortium zu garantieren

f)     für statistische Erhebungen (anonym) und interne Studien

g)    für den rechtlichen Schutz der Körperschaft

 Die Daten werden nur für jenen Zeitraum aufbewahrt, die es für die Umsetzung der institutionellen Ziele des Konsortiums braucht. Die Verwaltung der Daten erfolgt in digitaler und in Papierform und ist nur autorisierten Personen innerhalb des Konsortiums vorbehalten, wobei die vom Gesetz notwendigen Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden.

3. Für weitere Informationen und für die Ausübung ihres Auskunftsrechtes laut europäischer Rechtsordnung  (z.B. Zugang/Richtigstellung/Löschung oder Einschränkung der Verwaltung der Daten oder deren Verweigerung) können Sie sich an folgende Verantwortlichen wenden:

 - Verwalter der Daten:

   consorzio@pec.bonificavenetorientale.it; protocollo@bonificavenetorientale.it

   Sitz in Portogruaro  - Viale Venezia 27  (Tel. 0421-392511   Fax 0421-392512)  oder am Sitz in

   San Donà di Piave (VE) - Piazza Indipendenza 25  (Tel. 0421–596611  - Fax 0421-596659)

- Verantwortlicher der Daten in der Person des Generaldirektors Dr. Ing. Sergio Grego, (Tel. 0421-392511, e-mail privacy@bonificavenetorientale.it)

 - Datenschutzbeauftragter (DPO): Avv: Antonio Forza (Tel. 0421-380384, e-mail: dpo@bonificavenetorientale.it)

 

 

 

FÜR WEITERE INFORMATIONEN UND MITTEILUNGEN

 

Kostenlose grüne Nummer: 800 189 580 (von Montag bis Donnerstag von 09:00-13:00 und von 14:00-17:00 Uhr und Freitag von 09:00-13:00 Uhr

 

E-mail: catasto@bonificavenetorientale.it 

PEC:consorzio@pec.bonificavenetorientale.it

Web: www.bonificavenetorientale.it

 

Katasteramt in San Donà di Piave

Piazza Indipendenza 25 – 30027 San Donà di Piave (VE)

Tel.  0421-596611 - Fax 0421-596659

 

 Katasteramt in Portogruaro

Viale Venezia 27 – 30026 Portogruaro (VE)

Tel.  0421-392511 - Fax 0421-392512