Zahlungsbescheid 2021

Modulo di comunicazione variazione

Modulo di autorizzazione addebito in conto corrente
Modulo di richiesta di recapito Avviso di pagamento
Richiesta coefficiente di riduzione per sistemi di mitigazione idraulica
Richiesta applicazione di coefficiente di riduzione

 

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Wertes Konsortialmitglied 

Die positive Entwicklung der COVID-19 Pandemie geben Anlass zur Hoffnung, dass diese Notsituation, welche auch unser Land im gesellschaftlichen Leben und in den wirtschaftlichen Bereichen schwer getroffen hat, bald überwunden ist.

 

Das Konsortium hat in dieser Zeit alle Möglichkeiten ausgeschöpft und einen reibungslosen Dienst für die hydraulische Sicherheit des Territoriums, für die Verteilung des Beregnungswassers und für die Revitalisierung der Wasserläufe – auch  mittels beschleunigter und digitaler Verfahren und unter Einhaltung der hygienischen Bestimmungen – garantiert.

 

Hinzu kommen noch die durchgeführten außerordentliche Maßnahmen, die im Zuge der finanziellen Beihilfen “Programm Unwetterschäden Vaja” vom Herbst 2018 verwirklicht wurden.

 

Die zukünftige Ausrichtung des Konsortiums sieht weitere strukturelle Eingriffe vor, die von der Europäischen Union gefördert werden (“NEXT Generation UE”), um den Wiederaufschwung des Landes nach der Pandemie voranzutreiben. Das Konsortium wird in dieser Angelegenheit eine wichtige Rolle einnehmen und versuchen diese Finanzierungen für Investitionen in die Erneuerung der hydraulischen Anlagen des Einzugsgebietes und für weitere Umweltmaßnahmen zu nutzen.

 

Die wichtigste Aufgabe des Konsortiums bleibt aber der Schutz vor Hochwasser und Überschwemmungen. Betroffen ist eine Gesamtfläche von ca. 115.000 Hektar, wobei die meisten Flächen unterhalb des Meeresspiegels und jener der Hauptflüsse liegen. Diese Fläche wird mit insgesamt 90 Pumpwerken entwässert. 60.000 Hektar werden hingegen beregnet. Diese Tätigkeit kommt nicht nur den landwirtschaftlichen Grundstücken zugute, sondern auch den kleinen Wasserläufen, die dadurch wiederbelebt werden.

 

Während Investitionen von neuen Anlagen über staatliche Finanzierungsprogramme laufen, müssen die Ausgaben für die Verwaltung und Instandhaltung der bestehenden Anlagen – wie von den staatlichen und regionalen Bestimmungen vorgegeben - von den jeweiligen Eigentümern im Einzugsgebiet bezahlt werden. Die Aufteilung erfolgt aufgrund der bestehenden Klassifizierungsplänen.

 

Mit vorliegendem Zahlungsbescheid haben wir Ihnen den Konsortialbeitrag für die Entwässerung/Bewässerung für das Jahr 2021 bezogen auf ihre Liegenschaften im Einzugsgebiet des Konsortiums mitgeteilt. Die Berechnung der Konsortialbeiträge erfolgte auf der Grundlage des Klassifizierungsplans, der mit Beschluß des Verwaltungsrats der Region Veneto Nr. 1563 vom 03.10.2017 genehmigt wurde und laut Beschluß des Delegiertenrates des Konsortiums Nr. 26 vom 26.11.2020 der die Einhebung für das Jahr 2021 regelt.

 

Der Zahlungsbescheid kann mittels beigelegtem Posterlagsschein–„bollettino MAV“ ohne zusätzliche Spesen für den Beitragszahler bei allen Schaltern der Bank „Monte Paschi di Siena“ oder bei ihrem Bankinstitut und über Homebanking bezahlt werden. Weiters kann der Bescheid auch bei allen Postämtern (jedoch mit Spesen zu Lasten des Beitragzahlers) bezahlt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 DER PRÄSIDENT

Dr. Giorgio Piazza

 

 

 

 

 

ZAHLUNGSMODALITÄTEN FÜR ANSÄSSIGE IM AUSLAND:

 

Banküberweisung auf Bank K/K BANCA MONTE DEI PASCHI DI SIENA  lautend auf den Namen:

Consorzio di Bonifica Veneto Orientale

IBAN IT 60 X 01030 36241 000000589072 – BIC PASCITM1V89

 

als Grund der Überweisung muss ausschließlich die Nummer des Zahlungsbescheids und die Steuernummer angegeben werden.

 

  

  

WICHTIG

Der Zahlungsbescheid wird als einfache Zahlungsaufforderung allen Beitragspflichtigen, die in den Beitragsrollen des Konsortiums zu Beginn des Jahres 2021 eingetragen sind, geschickt.

 Avviso 2021 pag11

Avviso 2021 pag10

Alle Konsortialmitglieder sind aufgefordert, die Daten des Zahlungsbescheides (Katasterdaten, Beitragszahler, Steuernummer, Anschrift) genauestens zu kontrollieren. Für die Richtigstellungen und Änderungen sollten Kopien der Unterlagen dem Katasteramt des Konsortiums laut den unten angeführten Modalitäten innerhalb 31. Dezember 2021 übermittelt werden.

Mit selbiger Vorgangsweise können auch alle Anträge um Richtigstellung der Eigenschaften der Liegenschaften, für welche eine Reduzierung des Beitrages vorgesehen ist (Flächen mit landwirtschaftlichen Benachteiligungen und mit hohem Grundwasserspiegel oder Flächen, welche nicht regelmäßig bewässert werden können) oder Abänderungen im Allgemeinen eingereicht werden.

Das Ansuchen um Richtigstellung hat nicht automatisch einen Aufschub des Zahlungstermins des laufenden Jahres zur Folge. Die Änderungen werden erst mit den Steuerzahlkarten 2022 angewandt/wirksam. Aufrecht hingen bleibt das Recht des „Verkäufers“ diese Summen beim „Käufer“ der Liegenschaft einzufordern, sollte der Beitrag nach dem Verkauf der Liegenschaft bezahlt worden sein.

 

Wenn jedoch festgestellt wird, dass der Beitrag nicht bezahlt wurde, wird die Einhebung des Beitrages über den Steuereinheber laut D.P.R. Nr. 602/1973 (mit diesbezüglicher Erhöhung für den zeitlichen Verzug und für die Einhebungsspesen) durchgeführt.

 

Zwecks allgemeiner Kontrolle über die Beitragsleistung ist auf der zweiten Seite des vorliegenden Zahlungsbescheids eine eigene Übersichtstabelle angeführt.  Im vorgesehenen Feld (falls vorhanden) scheinen alle Beiträge über 10,33.- Euro auf, die noch nicht bezahlt wurden. Sie werden nun aufgefordert, diese Angaben zu kontrollieren und die noch ausstehenden Summen zu bezahlen. Für weitere Informationen können Sie entweder das Konsortium oder sollte es sich um eine Steuerzahlkarte handeln – die Steuereinhebungsstelle kontaktieren (Eckdaten des Zahlungsbescheids oder der Steuerzahlkarte erforderlich).

In dieser Aufstellung ist nur der Netto-Beitrag aufgelistet, ohne eventuelle Verzugszinsen, Einhebegebühr oder andere spezifisch vorgesehene Einhebungsverfahren.

 

Der Beitragszahler, der den Zahlungsbescheid über E-mail oder über eine zertifizierte E-Mail (PEC) erhalten möchte, oder die Einzahlung mittels Dauerauftrag über K/K - Belastung durchführen will, kann dies über die Internetseite www.bonificavenetorientale.it  - Abschnitt „ Catasto“ oder direkt am Sitz des Konsortiums beantragen, indem er das, dem Zahlungsbescheid  beigelegte Formular oder das Formular auf der Internetseite ausfüllt.

Rekurs gegen den Zahlungsbescheid wegen Flüchtigkeitsfehler, können im Konsortium (Art. 112 – K.D. 8 Mai 1904 Nr. 368) innerhalb 30 Tage ab Zahlungstermin (D.P.R. 24.11.1971 Nr. 1199) eingereicht werden.

 

Verantwortliche Person für die steuerrechtliche Abwicklung der Einhebung laut Gesetz Nr. 241/90 ist Generaldirektor Dr. Ing. Sergio Grego.

 

FÜR WEITERE INFORMATIONEN kann die kostenlose grüne Nummer

PRONTO CONSORZIO:  800189580

angerufen oder die Homepage des Konsortiums www:bonificavenetorientale.it  besucht werden

 

 

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN (EU- PRIVACY)

 

 

In Bezug auf die neuen Datenschutzbestimmungen möchten wir Sie auffordern, Einsicht in das Informationsschreiben zu nehmen das auf der Internetseite des Konsortiums „Consorzio di Bonifica Veneto Orientale“ zu finden ist. Auf Folgendes möchten wir hinweisen:

 

  1. Die persönlichen Daten die vom Konsortium verwaltet werden, werden auch ohne ihrer Zustimmung über das öffentliche Liegenschaftsverzeichnis und über Datenbanken von Verwaltungen des Staates eingeholt.

 

  1. Diese Daten werden für die institutionellen Aufgaben des Konsortiums u.z. für folgende Notwendigkeiten und Zielsetzungen verwendet:

 

a)     Erstellung und Verwaltung des konsortialen Katasters

b)     verwaltungsmäßige, steuerrechtliche und buchhalterischen Verpflichtungen

c)     gesetzliche, statutarische und vertragliche Verpflichtungen

d)     für den Kontakt zwischen Konsortialmitglied und Ämter

e)     um Ihre Beteiligung gegenüber dem Konsortium zu garantieren

f)      für statistische Erhebungen (anonym) und interne Studien

g)     für den rechtlichen Schutz der Körperschaft

 

Die Daten werden nur für jenen Zeitraum aufbewahrt, die es für die Umsetzung der institutionellen Ziele des Konsortiums braucht. Die Verwaltung der Daten erfolgt in digitaler und in Papierform und ist nur autorisierten Personen innerhalb des Konsortiums vorbehalten, wobei die vom Gesetz notwendigen Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden.

 

  1. Für weitere Informationen und für die Ausübung ihres Auskunftsrechtes laut europäischer Rechtsordnung  (z.B. Zugang/Richtigstellung/Löschung oder Einschränkung der Verwaltung der Daten oder deren Verweigerung) können Sie sich an folgende Verantwortlichen wenden:

 

Verwalter der Daten:

consorzio@pec.bonificavenetorientale.it; protocollo@bonificavenetorientale.it

Sitz in Portogruaro  - Viale Venezia 27  (Tel. 0421-392511   Fax 0421-392512)  oder am Sitz in

San Donà di Piave (VE) - Piazza Indipendenza 25  (Tel. 0421–596611  - Fax 0421-596659)

 

Verantwortlicher der Daten in der Person des Generaldirektors Dr. Ing. Sergio Grego

(Tel. 0421-392511, e-mail privacy@bonificavenetorientale.it)

 

Datenschutzbeauftragter (DPO): Avv: Antonio Forza (Tel. 0421-380384,

e-mail: dpo@bonificavenetorientale.it)

 

 

 

FÜR WEITERE INFORMATIONEN UND MITTEILUNGEN

 

Kostenlose grüne Nummer: 800 189 580 (von Montag bis Donnerstag von 09:00-13:00 und von 14:00-17:00 Uhr und Freitag von 09:00-13:00 Uhr

 

E-mail: catasto@bonificavenetorientale.it 

PEC:consorzio@pec.bonificavenetorientale.it

Web: www.bonificavenetorientale.it

 

Katasteramt in San Donà di Piave

Piazza Indipendenza 25 – 30027 San Donà di Piave (VE)

Tel.  0421-596611 - Fax 0421-596659

 

 Katasteramt in Portogruaro

Viale Venezia 27 – 30026 Portogruaro (VE)

Tel.  0421-392511 - Fax 0421-392512