Zahlungsbescheid 2022

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Modulo di autorizzazione addebito in conto corrente

Modulo di richiesta di recapito Avviso di pagamento

Richiesta coefficiente di riduzione per sistemi di mitigazione idraulica

Richiesta applicazione di coefficiente di riduzione

 

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Wertes Konsortialmitglied 

 

Erst kürzlich sind die Feierlichkeiten eines historischen Ereignisses, das große Bedeutung für unser Gebiet und für die ganze Bonifizierung Italiens hatte, zu Ende gegangen. Im fernen Jahr 1922 wurde vom 23. bis 25. März in San Donà di Piave der erste regionale Kongress über die Meliorisation (Urbarmachung) abgehalten, der dann im ganzen Staatsgebiet aufgrund der Themenbereiche und der  anwesenden Fachleute Bekanntheit erlangte. Nach Kriegsende, in der Zeit des Wiederaufbaus des Landes haben Fachleute, Verwalter und Techniker erkannt, dass eine gesellschaftliche Veränderung nur über eine strukturelle, territoriale Veränderung gelingen kann.

 

Auch heute noch arbeitet das Konsortium im Interesse des Territoriums und begegnet immer neuen  Herausforderungen. Ziel ist es, das Erreichte zu erhalten und zu verbessern und die Lebensqualität zu steigern.

 

Die Aufgabenbereiche sind dieselben geblieben: die Instandhaltung der Wasserläufe und Anlagen, die Regenwasserentsorgung und die Beregnung, immer mit der Zielsetzung die Anlagen zu modernisieren und  in Einklang mit den finanziellen und ökologischen Herausforderungen zu bringen. Immer mehr greifen wir auf technologische Instumente zurück um die Ressourcen, vor allem Wasser und Energie, optimal zu nutzen, wobei es diesbezüglich keine weiteren Verzögerungen auch in Hinblick auf die weltweiten klimatischen Veränderungen mehr geben kann.

 

Das Konsortium hat nun auch die Zusammenarbeit mit lokalen Körperschaften wie der “Città Metropolitana di Venezia” und den Gemeinden verstärkt und Projekte von insgesamt 107 Millionen Euro im  staatlich finanzierten Wiederaufbauplan (PNRR) eingereicht. Die Genehmigung dieser Investitionen steht noch aus.

 

In Bezug auf die oben genannten Förderungsmassnahmen (PNRR) wurden auch Projekte in Höhe von 65 Millionen Euro für die Modernisierung von Beregungsanlagen, welche dann den einzelnen landwirtschftlichen Betrieben zugute kommt, eingereicht.

 

Die letzten Unwetterereignisse (Sturmtief Vaia 2018 und das Hochwasser 2019) haben gezeigt, wie sensibel und verwundbar das Territorium ist und es nun mit diesen ausserordentlichen finanziellen Massnahmen (PNRR) die Möglichkeit einer Verbesserung der bestehenden Anlagen gibt, wobei der Erhöhung und der Befestigung der Dämme Priorität eingeräumt wird.

 

Während Investitionen von neuen Anlagen über staatliche Finanzierungsprogramme laufen, müssen die Ausgaben für die Verwaltung und Instandhaltung der bestehenden Anlagen – wie von den staatlichen und regionalen Bestimmungen vorgegeben - von den jeweiligen Eigentümern im Einzugsgebiet bezahlt werden. Die Aufteilung erfolgt aufgrund des bestehenden Klassifizierungsplans.

 

Mit vorliegendem Zahlungsbescheid teilen wir Ihnen den Konsortialbeitrag für die Entwässerung/Bewässerung für das Jahr 2022 bezogen auf ihre Liegenschaften im Einzugsgebiet des Konsortiums mit. Die Berechnung der Konsortialbeiträge erfolgte auf der Grundlage des Klassifizierungsplans, der mit Beschluß der Region Veneto Nr. 1563 vom 03.10.2017 genehmigt wurde und laut Beschluß des Delegiertenrates des Konsortiums Nr. 12 vom 25.11.2021, der die Einhebung für das Jahr 2022 regelt.

 

Mit freundlichen Grüßen.

 

 

 DER PRÄSIDENT

Dr. Giorgio Piazza

 

 

 

ZAHLUNGSMODALITÄTEN FÜR ANSÄSSIGE IM AUSLAND:

 

Banküberweisung auf Bank K/K BANCA MONTE DEI PASCHI DI SIENA  lautend auf den Namen:

Consorzio di Bonifica Veneto Orientale

IBAN IT 60 X 01030 36241 000000589072 – BIC PASCITM1V89

 

als Grund der Überweisung muss ausschließlich die Nummer des Zahlungsbescheids und die Steuernummer angegeben werden.

 

 

 

  

  

WICHTIG

Der Zahlungsbescheid wird als einfache Zahlungsaufforderung allen Beitragspflichtigen, die in den Beitragsrollen des Konsortiums zu Beginn des Jahres 2022 eingetragen sind, geschickt.

 

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Wir möchten alle auffordern, die allgemeinen Daten und die aufgelisteten Liegenschaften in der Anlage zu kontrollieren. Eventuelle Änderung können  im Büro des Konsortiums durchgeführt werden.

 

Weiters können auch Anträge um Richtigstellung der Eigenschaften der Liegenschaften, für welche eine Reduzierung des Beitrages vorgesehen ist (z.B. Flächen mit landwirtschaftlichen Benachteiligungen und mit hohem Grundwasserspiegel oder Flächen, welche nicht regelmäßig bewässert werden können) oder Abänderungen im Allgemeinen eingereicht werden.

 

Die Änderungen werden erst mit den Steuerzahlkarten 2023 angewandt/wirksam. Aufrecht hingen bleibt das Recht des „Verkäufers“ diese Summen beim „Käufer“ der Liegenschaft einzufordern, sollte der Beitrag nach dem Verkauf der Liegenschaft bezahlt worden sein..

 

Der Zahlungsbescheid kann mittels beigelegtem Posterlagsschein–„bollettino MAV“ ohne zusätzliche Spesen für den Beitragszahler bei allen Schaltern der Bank „Monte Paschi di Siena“ oder bei ihrem Bankinstitut und über Homebanking bezahlt werden. Weiters kann der Bescheid auch bei allen Postämtern (jedoch mit Spesen zu Lasten des Beitragzahlers) bezahlt werden

 

Wenn jedoch festgestellt wird, dass der Beitrag nicht bezahlt wurde, wird die Einhebung des Beitrages über den Steuereinheber laut D.P.R. Nr. 602/1973 (mit diesbezüglicher Erhöhung für den zeitlichen Verzug und für die Einhebungsspesen) durchgeführt.

 

Zwecks allgemeiner Kontrolle über die Beitragsleistung der vergangenen Jahre  ist auf der zweiten Seite des vorliegenden Zahlungsbescheids eine eigene Übersichtstabelle angeführt.  Im vorgesehenen Feld (falls vorhanden) scheinen alle Beiträge auf, die noch nicht bezahlt wurden. Sie werden nun aufgefordert, diese Angaben zu kontrollieren und bei ausstehenden Zahlungen das Büro des Konsortium zwecks Nachzahlung zu kontaktieren.

 

Der Beitragszahler, der den Zahlungsbescheid über E-mail oder über eine zertifizierte E-Mail (PEC) erhalten möchte, oder die Einzahlung mittels Dauerauftrag über K/K - Belastung durchführen will, kann dies über die Internetseite www.bonificavenetorientale.it  - Abschnitt „Catasto“ oder direkt am Sitz des Konsortiums beantragen, indem er das, dem Zahlungsbescheid  beigelegte Formular oder das Formular auf der Internetseite ausfüllt.

 

Rekurs gegen den Zahlungsbescheid wegen Flüchtigkeitsfehler, können im Konsortium (Art. 112 – K.D. 8 Mai 1904 Nr. 368) innerhalb 30 Tage ab Zahlungstermin (D.P.R. 24.11.1971 Nr. 1199) eingereicht werden.

 

Verantwortliche Person für die steuerrechtliche Abwicklung der Einhebung laut Gesetz Nr. 241/90 ist Generaldirektor Dr. Ing. Sergio Grego.

 

 

FÜR WEITERE INFORMATIONEN kann die kostenlose grüne Nummer

 

PRONTO CONSORZIO:  800189580

(von Montag bis Donnerstag von 09:00-13:00 und von 14:00-17:00 Uhr und Freitag von 09:00-13:00 Uhr

angerufen oder die Homepage des Konsortiums www:bonificavenetorientale.it  besucht werden

 

 

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN (EU- PRIVACY)

 

 

In Bezug auf die neuen Datenschutzbestimmungen möchten wir Sie auffordern, Einsicht in das Informationsschreiben zu nehmen das auf der Internetseite des Konsortiums „Consorzio di Bonifica Veneto Orientale“ zu finden ist. Auf Folgendes möchten wir hinweisen:

  1. Die persönlichen Daten die vom Konsortium verwaltet werden, werden auch ohne ihre Zustimmung über das öffentliche Liegenschaftsverzeichnis und über Datenbanken von Verwaltungen des Staates eingeholt.

        2. Diese Daten werden für die institutionellen Aufgaben des Konsortiums u.z. für folgende Notwendigkeiten und Zielsetzungen verwendet:

 

a)     Erstellung und Verwaltung des konsortialen Katasters

b)     verwaltungsmäßige, steuerrechtliche und buchhalterischen Verpflichtungen

c)     gesetzliche, statutarische und vertragliche Verpflichtungen

d)     für den Kontakt zwischen Konsortialmitglied und Ämter

e)     um Ihre Beteiligung gegenüber dem Konsortium zu garantieren

f)      für statistische Erhebungen (anonym) und interne Studien

g)     für den rechtlichen Schutz der Körperschaft

 

Die Daten werden nur für jenen Zeitraum aufbewahrt, die es für die Umsetzung der institutionellen Ziele des Konsortiums braucht. Die Verwaltung der Daten erfolgt in digitaler und in Papierform und ist nur autorisierten Personen innerhalb des Konsortiums vorbehalten, wobei die vom Gesetz notwendigen Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden.

 

    3. Für weitere Informationen und für die Ausübung ihres Auskunftsrechtes laut europäischer Rechtsordnung  (z.B. Zugang/Richtigstellung/Löschung oder Einschränkung der Verwaltung der Daten oder deren Verweigerung) können Sie sich an folgende Verantwortlichen wenden:

 

Verwalter der Daten:

consorzio@pec.bonificavenetorientale.itprotocollo@bonificavenetorientale.it

Sitz in Portogruaro  - Viale Venezia 27  (Tel. 0421-392511   Fax 0421-392512)  oder am Sitz in

San Donà di Piave (VE) - Piazza Indipendenza 25  (Tel. 0421–596611  - Fax 0421-596659)

 

Verantwortlicher der Daten in der Person des Generaldirektors Dr. Ing. Sergio Grego

(Tel. 0421-392511, e-mail privacy@bonificavenetorientale.it)

 

Datenschutzbeauftragter (DPO): Avv: Antonio Forza (Tel. 0421-380384,e-mail: dpo@bonificavenetorientale.it)

 

 

 

FÜR WEITERE INFORMATIONEN UND MITTEILUNGEN

 

Kostenlose grüne Nummer: 800 189 580

 (von Montag bis Donnerstag von 09:00-13:00 und von 14:00-17:00 Uhr und Freitag von 09:00-13:00 Uhr

 

E-mail: catasto@bonificavenetorientale.it 

PEC:consorzio@pec.bonificavenetorientale.it

Web: www.bonificavenetorientale.it

 

Katasteramt in San Donà di Piave

Piazza Indipendenza 25 – 30027 San Donà di Piave (VE)

Tel.  0421-596611 - Fax 0421-596659

 

 Katasteramt in Portogruaro

Viale Venezia 27 – 30026 Portogruaro (VE)

Tel.  0421-392511 - Fax 0421-392512