Zahlungsbescheid 2025

Modulo di comunicazione variazione
Richiesta coefficiente di riduzione per sistemi di mitigazione idraulica
Richiesta applicazione di coefficiente di riduzione
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Wertes Konsortialmitglied
als Vertreter, der im Dezember 2024 gewählten Verwaltung des Konsortiums wende ich mich an Sie, um Sie über die laufenden Aktivitäten zu informieren. Diese führen wir in Kontinuität mit der Vergangenheit weiter und passen sie gleichzeitig an den ständigen Wandel des Gebiets, des Kontexts und der Bedürfnisse des
östlichen Venetiens an.
Wie Sie sicher bereits mehrfach festgestellt haben, handelt es sich um ein hydraulisch sensibles Gebiet, das jedoch ebenso von Versalzung während Dürreperioden betroffen ist. Andererseits zeigen offizielle Daten, dass das Konsortialgebiet bedeutende Zahlen in Bezug auf hochwertige Landwirtschaft, Industrie,
Dienstleistungen und nicht zuletzt Tourismus aufweist.
Durch die dem Konsortium anvertrauten wasserwirtschaftlichen Anlagen – bestehend aus über 1600 km Entwässerungs- und Bewässerungskanälen, 500 km Deichen, 56 Wasserbecken und 85 Pumpwerken – werden sämtliche Aktivitäten der Flächennutzung ermöglicht, von der Landwirtschaft über die Industrie bis hin zum
Wohnbau. Dies ist dank der Schaffung eines vollständig „künstlichen“ hydraulischen Gleichgewichts möglich, das wir auf 115.000 Hektar aufrechterhalten, von denen über 80.000 unter dem durchschnittlichen Meeresspiegel oder unterhalb üblicher Hochwasserpegel liegen.
Mit dem Ziel, unsere Effizienz und Umweltverträglichkeit zu verbessern, haben wir uns in erster Linie die Instandhaltung der übergebenen Werke (Wasserläufe und Konsortialanlagen) vorgenommen. Dabei erneuern wir unseren Maschinenpark, kooperieren mit lokalen Institutionen und privaten Partnern und verbinden
wasserbauliche Maßnahmen mit dem Bau von Radwegen oder Projekten zur Aufwertung des Gebiets. Gleichzeitig nehmen wir die Bedürfnisse eines Gebiets auf, das mehr will, und schlagen neue Maßnahmen zur öffentlichen Finanzierung vor.
Dank nationaler Fördermittel verstärken wir derzeit die Küstenschutzanlagen entlang der Litoranea Veneta – eine lebenswichtige Maßnahme für ein Gebiet unterhalb des Meeresspiegels. Zudem verbessern wir die Bewässerungsdienste, erreichen bisher unterversorgte Zonen und optimieren die Nutzung von Süßwasser – ein
wertvolles Gut in unserem Gebiet, das sich durch seine Küstennähe auszeichnet.
Wir machen uns die technologische Entwicklung zunutze, die heute Bauwerke ermöglicht, die bis vor wenigen Jahren im Alltag unvorstellbar gewesen wären – wie z. B. das Microtunneling. Ohne Aufgrabung verlegen wir damit eine 2 m breite Bewässerungsleitung in ca. 7 m Tiefe unter der Geländelinie. Es handelt sich um ein
auf nationaler Ebene prämiertes Projekt, auf das unser Konsortium stolz ist – und mit ihm das gesamte östliche Venetien, als Symbol für Fortschritt und Aufmerksamkeit gegenüber den Bedürfnissen des Gebiets und seiner Wertschöpfungskette.
Für die Gesamtheit der regulären Verwaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sieht die nationale und regionale Gesetzgebung zur Einrichtung der Bewässerungskonsortien vor, dass die Kosten von den Eigentümern der innerhalb des Konsortialgebiets liegenden Immobilien getragen werden. Die Verteilung erfolgt nach
einheitlichen Kriterien gemäß dem Klassifizierungsplan. Hinzu kommt die Bewässerungsfunktion für über 60.000 Hektar landwirtschaftlicher Flächen.
Mit dem beigefügten Zahlungsbescheid teilen wir Ihnen den Betrag für das Jahr 2025 der Konsortialbeiträge mit, die für die in Ihrem Eigentum befindlichen Immobilien innerhalb des Konsortialgebiets anfallen. Dieser wurde gemäß dem Verteilungsplan für das Haushaltsjahr 2025 ermittelt, der durch Beschluss Nr. 17 vom
29.11.2024 der Konsortialversammlung genehmigt wurde, nach den Kriterien des Klassifizierungsplans, welcher mit Beschluss Nr. 1563 vom 03.10.2017 von der Region Venetien verabschiedet wurde.
Der Plan verteilt die Kosten für Instandhaltung, Betrieb und Überwachung der wasserwirtschaftlichen Anlagen einheitlich auf das gesamte Gebiet auf alle Immobilien, die von der Bewässerung profitieren – sei es für Landwirtschaft, Infrastruktur oder städtische Nutzung. Die Kosten der Bewässerungstätigkeit werden hingegen
ausschließlich auf die landwirtschaftlichen Flächen verteilt, die an das Bewässerungsnetz angeschlossen sind.
Beste Grüße
DER PRÄSIDENT |
Andrea Pegoraro |
WICHTIG
Diese Mitteilung stellt eine gütliche Zahlungsaufforderung dar und wird allen Beitragspflichtigen zugesandt, die zu Beginn des laufenden Haushaltsjahres 2025 in die Verzeichnisse des Konsortiums eingetragen wurden.
Bitte prüfen Sie die Angaben zur Person, Steuernummer, Adresse sowie die aktualisierten Immobiliendaten, wie im beigefügten individuellen Verzeichnis angegeben. Etwaige Berichtigungen oder Aktualisierungen können bei den Konsortialbüros eingereicht werden. Ebenso können Anträge auf Änderung spezifischer Merkmale
von Immobilien gestellt werden, für die eine Beitragsermäßigung vorgesehen ist, z. B.: städtische Flächen mit hydraulischer Invarianz, agronomische Benachteiligung oder unzureichendes Freibord, Status als landwirtschaftliches Gebäude oder Änderungen bei der Wirksamkeit des Bewässerungssystems.
Der Bonifikationsbeitrag ist eine dingliche Last, die direkt auf der Immobilie liegt. Er ist jährlich und nicht teilbar. Eigentumsänderungen, die im laufenden Jahr erfolgt sind, werden ab dem Haushaltsjahr 2026 wirksam; dem Verkäufer bleibt jedoch das Recht auf Rückgriff gegenüber dem Käufer für nach dem Verkauf gezahlte
Beiträge.
In diesem Jahr erfolgt die Zahlung im Rahmen eines modernen und effizienteren Dienstes mittels der PagoPa-Zahlungsscheine. Die Zahlungsanweisungen finden Sie im entsprechenden Kasten auf der Vorderseite.
Bei Nichtzahlung werden im Einklang mit den geltenden Vorschriften Zwangseinziehungsverfahren gemäß dem Königlichen Dekret vom 14. April 1910, Nr. 639 in seiner jeweils geltenden Fassung eingeleitet, einschließlich gesetzlicher Mahngebühren und Inkassokosten.
Zur Überprüfung früherer Beitragszahlungen befindet sich auf Seite 2 dieser Mitteilung eine Übersicht noch offener Beiträge. Bitte prüfen Sie diesen Überblick und wenden Sie sich bei Bestätigung an die Konsortialbüros, um die Zahlungen zu regulieren.
Beachten Sie bitte, dass Bonifikationsbeiträge bei der Einkommensteuererklärung als abzugsfähige Aufwendungen vom Bruttoeinkommen geltend gemacht werden können, gemäß Art. 10 Buchstabe a) des Präsidialdekrets Nr. 917/1986 und der Resolution Nr. 44/E vom 4. Juli 2013. Bitte bewahren Sie daher die gesamte
Mitteilung und den Zahlungsbeleg auf.
Beitragspflichtige, die den Zahlungsbescheid per E-Mail oder PEC erhalten möchten oder den SEPA-Lastschrifteinzug (SDD) aktivieren wollen, können dies über die Website des Konsortiums beantragen –
www.bonificavenetorientale.it – im Bereich „Servizi OnLine“, auch über den auf der ersten Seite der Mitteilung angegebenen QR-Code.
Ein Einspruch gegen diesen Zahlungsbescheid wegen materieller Fehler kann gemäß Art. 112 des Königlichen Dekrets vom 8. Mai 1904, Nr. 368 innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit gemäß D.P.R. vom 24.11.1971, Nr. 1199 beim Konsortium eingereicht werden.
Gemäß Gesetz Nr. 241/90 und nachfolgender Änderungen ist der Generaldirektor Dr.-Ing. Sergio Grego für das Steuerverfahren verantwortlich.
FÜR WEITERE INFORMATIONEN rufen Sie bitte die gebührenfreie Nummer
PRONTO CONSORZIO: 800189580
(Montag bis Donnerstag von 09:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr, Freitag 09:00-13:00 Uhr)
oder besuchen Sie die Website: www.bonificavenetorientale.it
Datenschutzerklärung gemäß EU-Verordnung (DSGVO)
In Übereinstimmung mit der DSGVO 2016/679 und dem italienischen Datenschutzgesetz D. Lgs. Nr. 196/2003 in der geltenden Fassung, möchten wir Sie darüber informieren, dass:
- Die vom Konsortium verarbeiteten personenbezogenen Daten werden auch über öffentliche Immobilienregister und Datenbanken staatlicher Behörden erhoben, ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung.
- Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
a) zur Erfüllung von Registrierungs- und Aufbewahrungspflichten sowie zur Erstellung des konsortialen Katasters;
b) zur Erfüllung von Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Steuerpflichten, insbesondere im Hinblick auf Beitragspflichten;
c) zur Erfüllung gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Verpflichtungen;
sowie:
d) zur Aufrechterhaltung des Kontakts zwischen dem Konsortium und den Mitgliedern;
e) zur Sicherung Ihrer Beteiligung am institutionellen Leben des Konsortiums;
f) zur anonymisierten Verarbeitung zu Studien-, Forschungs- und Statistikzwecken;
g) ggf. zur rechtlichen Verteidigung des Konsortiums.
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Erreichung der genannten Zwecke erforderlich ist.
Die Verarbeitung erfolgt sowohl elektronisch als auch in Papierform, ausschließlich durch autorisiertes Personal, unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und unter Anwendung der Mindestschutzmaßnahmen.
Zur Ausübung Ihrer Datenschutzrechte (u. a. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch) können Sie sich wenden an:
- den Datenschutzverantwortlichen (protocollo@cbvo.it - consorzio@pec.bonificavenetorientale.it) Betriebsstätte: Viale Venezia, 27 – 30026 Portogruaro (VE), Tel. 0421 392511 – Fax 0421 392512 Rechtssitz: Piazza Indipendenza, 25 – 30027 San Donà di Piave (VE), Tel. 0421 596611 – Fax 0421 596659
- den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung, Generaldirektor Dr.-Ing. Sergio Grego, privacy@cbvo.it – Tel. 0421 392511
- den Datenschutzbeauftragten (DPO), Rechtsanwalt Antonio Forza, (dpo@cbvo.it – Tel. 0421 380384)
FÜR WEITERE INFORMATIONEN UND MITTEILUNGEN
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Kostenlose grüne Nummer: 800 189 580 (Montag bis Donnerstag von 09:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr, Freitag 09:00-13:00 Uhr)
E-mail: catasto@cbvo.it PEC:consorzio@pec.bonificavenetorientale.it Web: www.bonificavenetorientale.it
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Katasteramt in San Donà di Piave Piazza Indipendenza 25 – 30027 San Donà di Piave (VE) Tel. 0421-596611 - Fax 0421-596659
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Katasteramt in Portogruaro Viale Venezia 27 – 30026 Portogruaro (VE) Tel. 0421-392511 - Fax 0421-392512
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