Zahlungsbescheid 2026
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Richiesta coefficiente di riduzione per sistemi di mitigazione idraulica
Richiesta applicazione di coefficiente di riduzione
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Sehr geehrtes Konsortialmitglied,
das Gebiet des östlichen Venetiens stellt eine einzigartige und komplexe Realität dar, die durch ein empfindliches hydraulisches Gleichgewicht gekennzeichnet ist, das kontinuierlich gewährleistet werden muss.
Ein bedeutender Teil dieses Gebietes liegt nämlich unter dem Meeresspiegel und ist sowohl der Gefahr von Überschwemmungen als auch – in Trockenperioden – dem Eindringen von Salzwasser ausgesetzt, mit erheblichen Folgen für die Umwelt, die Landwirtschaft und die wirtschaftlichen Aktivitäten.
In diesem Zusammenhang ist das Bonifizierungskonsortium Veneto Orientale tätig, dass täglich die Verwaltung und den Betrieb eines komplexen Systems von Kanälen, Deichen und Pumpwerken sicherstellt, das für die hydraulische Sicherheit und die Lebensqualität des gesamten Einzugsgebietes unverzichtbar ist.
Die Tätigkeit des Konsortiums entwickelt sich auf mehreren Ebenen. Einerseits wird die Verbesserung der Instandhaltung des ihm anvertrauten hydraulischen Netzes (Wasserläufe und konsortiale Anlagen) kontinuierlich fortgeführt, ebenso wie die Erneuerung des Maschinenparks, der für die Gewährleistung seiner Effizienz
erforderlich ist. Andererseits werden Maßnahmen zur Modernisierung und zum Ausbau der Infrastrukturen umgesetzt, auch unter Einsatz innovativer Technologien
Die Intensität dieser Maßnahmen wird zunehmend durch die Veränderungen der Flächennutzung im Gebiet sowie durch die immer deutlicheren Auswirkungen der laufenden Klimawandelprozesse auf die Umwelt bestimmt. Diese äußern sich in einer zunehmenden Häufigkeit extremer Niederschlagsereignisse, die sich mit
langanhaltenden Dürreperioden abwechseln.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Verstärkung der Schutzanlagen entlang der Litoranea Veneta sowie der Verbesserung des Bewässerungssystems, mit dem Ziel, die Nutzung der Wasserressourcen zu optimieren, deren strategische Bedeutung stetig zunimmt.
Parallel dazu leitet das Konsortium außerordentliche Maßnahmen an den älteren Bauwerken ein, die größtenteils in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts errichtet wurden, um deren Funktionsfähigkeit zu erhalten und ihre langfristige Sicherheit zu gewährleisten.
Dank nationaler Fördermittel sind im Laufe des Jahres 2026 weitere bedeutende Maßnahmen vorgesehen, was die strategische Bedeutung der hydraulischen Infrastrukturen für das Gebiet erneut bestätigt.
Alle Tätigkeiten werden unter Beachtung des Umweltschutzes und in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden durchgeführt, mit dem Ziel, hydraulische Sicherheit, Entwicklung und Aufwertung des gesamten Einzugsgebietes miteinander zu verbinden – zugunsten der landwirtschaftlichen, städtischen, industriellen,
touristischen und infrastrukturellen Bereiche.
Wie in den nationalen und regionalen Rechtsvorschriften vorgesehen, werden die Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und Betrieb der Bonifizierungsanlagen von den Eigentümern der Immobilien getragen, die von den durch das Konsortium erbrachten Leistungen profitieren, und zwar nach den im Klassifizierungsplan
festgelegten Kriterien.
Mit der beigefügten Mitteilung werden Ihnen die Höhe des für das Jahr 2026 geschuldeten Konsortialbeitrags sowie die Höhe der Ihnen erteilten Konzessionsgebühren bekannt gegeben.
Der Beitrag stellt ein wesentliches Instrument dar, um die Kontinuität der vom Konsortium ausgeübten Tätigkeiten zu gewährleisten und den Schutz sowie die Sicherheit des Gebietes sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen.
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DER PRÄSIDENT |
| Andrea Pegoraro |
WICHTIG
Diese Zahlungsmitteilung (von der wir eine Kopie beifügen) stellt eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung dar und wird zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2026 an alle Steuerpflichtigen und Konzessionsinhaber versandt, die in den Verzeichnissen des Konsortiums eingetragen sind.

Wir bitten Sie, die Angaben zum Inhaber, die Steuernummer, die Anschrift sowie die Aktualität des Immobilienbestands zu überprüfen, wie sie in der beigefügten detaillierten Objektaufstellung dokumentiert sind. Etwaige Anträge auf Berichtigung oder Aktualisierung können bei den Geschäftsstellen des Konsortiums
eingereicht werden. Ebenso können Anträge auf Aktualisierung bestimmter Merkmale der Immobilien gestellt werden, für die eine Beitragsminderung vorgesehen ist, wie z. B. bebaute Flächen mit hydraulischer Neutralität, agronomische Benachteiligungen oder unzureichender Freibord, das Vorliegen der Voraussetzungen für
ein landwirtschaftliches Gebäude oder Flächen, die von Änderungen der Wirksamkeit des Bewässerungssystems betroffen sind.
Der Bonifizierungsbeitrag stellt eine dingliche Last auf dem Eigentum dar und ist unmittelbar mit der Immobilie verbunden. Er wird jährlich erhoben und ist nicht teilbar. Eigentumsänderungen, die im laufenden Jahr erfolgt sind, werden erst ab dem Geschäftsjahr 2027 wirksam. Das Recht des Verkäufers, die nach dem
Verkauf entrichteten Bonifizierungsbeiträge vom Käufer zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
Die Konzessionsgebühren hingegen sind vermögensrechtliche Leistungen, die gemäß den Bestimmungen der Art. 132 ff. des Königlichen Dekrets Nr. 368/1904, des Königlichen Dekrets Nr. 215/1933 sowie des Art. der Regionalgesetzgebung Venetien Nr. 12/2009 im Anschluss an das Verfahren zur Erteilung der Konzession im
Rahmen eines vertraglichen Verfahrens zwischen dem Konsortium und dem Nutzer festgelegt und bestimmt werden.
In diesem Jahr erfolgt die Zahlung mit dem Ziel, einen effizienteren und moderneren Service anzubieten, mittels PagoPA-Zahlungsscheinen. Die Zahlungsanweisungen sind im entsprechenden Abschnitt auf der Vorderseite dieser Mitteilung beschrieben.
Bei Nichtzahlung werden unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften die gesetzlich vorgeschriebenen Vollstreckungsverfahren gemäß dem Königlichen Dekret vom 14. April 1910 Nr. 639 in der jeweils geltenden Fassung eingeleitet, wobei die gesetzlich vorgesehenen Kosten und Gebühren für die Zwangsvollstreckung
zusätzlich anfallen.
Zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge und Konzessionsgebühren der Vorjahre ist zu Beginn der Seite 2 dieser Mitteilung eine Übersicht über etwaige noch nicht beglichene Beträge enthalten. Wir bitten Sie, diese Übersicht zu überprüfen und sich im Falle einer Bestätigung mit den Geschäftsstellen des
Konsortiums in Verbindung zu setzen, um die Zahlungen zu regularisieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bonifizierungsbeiträge für Zwecke der Einkommensteuererklärung gemäß Art. 10 Buchstabe a) des D.P.R. Nr. 917/1986 sowie der Resolution Nr. 44/E vom 4. Juli 2013 zu den vom Bruttoeinkommen abziehbaren Aufwendungen gehören können. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, die
gesamte Mitteilung sowie den Zahlungsbeleg aufzubewahren.
Steuerpflichtige, die die Zahlungsmitteilung per E-Mail oder PEC erhalten möchten oder die ein Lastschriftverfahren vom Bankkonto (SDD) aktivieren wollen, können dies über die Internetseite des Konsortiums im Bereich „Online-Dienste“ beantragen; der Zugang ist auch über den auf der ersten Seite der Mitteilung
angegebenen QR-Code möglich.
Ein etwaiger Einspruch gegen diese Zahlungsmitteilung wegen sachlicher Fehler kann gemäß Art. 112 des Königlichen Dekrets Nr. 368 vom 8. Mai 1904 innerhalb von dreißig Tagen nach Fälligkeit beim Konsortium eingelegt werden (D.P.R. Nr. 1199 vom 24.11.1971).
Gemäß dem Gesetz Nr. 241/1990 in geltender Fassung ist der Verantwortliche des Abgabenverfahrens der Generaldirektor, Herr Dr.-Ing. Sergio Grego.
FÜR WEITERE INFORMATIONEN rufen Sie bitte die gebührenfreie Nummer
PRONTO CONSORZIO: 800189580
(Montag bis Donnerstag von 09:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr, Freitag 09:00-13:00 Uhr)
oder besuchen Sie die Website: www.bonificavenetorientale.it
Datenschutzerklärung gemäß EU-Verordnung (DSGVO)
In Übereinstimmung mit der DSGVO 2016/679 und dem italienischen Datenschutzgesetz D. Lgs. Nr. 196/2003 in der geltenden Fassung, möchten wir Sie darüber informieren, dass:
- Die vom Konsortium verarbeiteten personenbezogenen Daten werden auch über öffentliche Immobilienregister und Datenbanken staatlicher Behörden erhoben, ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung.
- Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
a) zur Erfüllung von Registrierungs- und Aufbewahrungspflichten sowie zur Erstellung des konsortialen Katasters;
b) zur Erfüllung von Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Steuerpflichten, insbesondere im Hinblick auf Beitragspflichten;
c) zur Erfüllung gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Verpflichtungen;
sowie:
d) zur Aufrechterhaltung des Kontakts zwischen dem Konsortium und den Mitgliedern;
e) zur Sicherung Ihrer Beteiligung am institutionellen Leben des Konsortiums;
f) zur anonymisierten Verarbeitung zu Studien-, Forschungs- und Statistikzwecken;
g) ggf. zur rechtlichen Verteidigung des Konsortiums.
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Erreichung der genannten Zwecke erforderlich ist.
Die Verarbeitung erfolgt sowohl elektronisch als auch in Papierform, ausschließlich durch autorisiertes Personal, unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und unter Anwendung der Mindestschutzmaßnahmen.
Zur Ausübung Ihrer Datenschutzrechte (u. a. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch) können Sie sich wenden an:
- den Datenschutzverantwortlichen (protocollo@cbvo.it - consorzio@pec.bonificavenetorientale.it) Betriebsstätte: Viale Venezia, 27 – 30026 Portogruaro (VE), Tel. 0421 392511 – Fax 0421 392512 Rechtssitz: Piazza Indipendenza, 25 – 30027 San Donà di Piave (VE), Tel. 0421 596611 – Fax 0421 596659
- den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung, Generaldirektor Dr.-Ing. Sergio Grego, privacy@cbvo.it – Tel. 0421 392511
- den Datenschutzbeauftragten (DPO), Rechtsanwalt Antonio Forza, (dpo@cbvo.it – Tel. 0421 380384)
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FÜR WEITERE INFORMATIONEN UND MITTEILUNGEN
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Kostenlose grüne Nummer: 800 189 580 (Montag bis Donnerstag von 09:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr, Freitag 09:00-13:00 Uhr)
E-mail: catasto@cbvo.it PEC:consorzio@pec.bonificavenetorientale.it Web: www.bonificavenetorientale.it
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Katasteramt in San Donà di Piave Piazza Indipendenza 25 – 30027 San Donà di Piave (VE) Tel. 0421-596611 - Fax 0421-596659
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Katasteramt in Portogruaro Viale Venezia 27 – 30026 Portogruaro (VE) Tel. 0421-392511 - Fax 0421-392512
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